Die Mietbedingungen der Höhle Gruebisbalm
Die Mieter sind für die Einrichtung der Höhle verantwortlich und haften für allfällige Schäden. Die Mieter achten auf die öffentliche Ruhe, im speziellen bei der Rückfahrt mit der Rigi-Bahn nach Vitznau. Das gelieferte Geschirr und Besteck muss in einwandfreiem Zustand dem Hotel Gruebisbalm zurückgegeben werden. Allfälliger Bruch oder Abhanden kommen über 1 %, wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
Für eine definitive Reservation erwarten wir eine Akontozahlung von Fr. 500.- und die gegenseitige Unterzeichnung des Mietvertrages.
Falls der geplante Anlass, bis 2 Monate vor dem Termin abgesagt wird, werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten mit der Akontozahlung verrechnet. Falls es weniger als 2 Monate sind, wird die Akontozahlung voll vom Hotel Gruebisbalm beansprucht und allfällige weitere Kosten sind vom Mieter zu übernehmen, der Gerichtsstand ist Vitznau.
Sämtliche Dekorationen und ein allfälliges Unterhaltungsprogramm werden vom Mieter organisiert oder über uns, wobei die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen netto zu bezahlen. (WIR-Anteil für Speisen und Getränke nach Absprache.)